Es ist immer wieder eine heikle Frage, wer die Kosten für neue Kontaktlinsen übernimmt. Kontaktlinsen sind eine Sehhilfe der besonderen Art und werden in der Regel immer aus der eigenen Tasche bezahlt. Es finden sich jedoch Ausnahmen. Noch bis zum Jahr 1994 wurden Brillen und auch andere Sehhilfen von der Krankenkasse übernommen. Nun ist es aber so, dass besondere Eigenschaften erfüllt werden müssen, damit dies auch heute noch so ist.
So sollte sich eine Verschlechterung abzeichnen, die sich bis ins Alter vorzieht. Das kann bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr der Fall sein. In diesem Fall wird die Brille von der Krankenkasse übernommen. Aber dann eigentlich auch nur für die Gläser. Aber die allein sind schon recht teuer. So verhält es sich auch bei allen anderen Sehhilfen. Diese sind in der Regel nicht von einem Gestell abhängig. Aber nur die wenigsten Eltern werden es zulassen, dass ihr Kind sich in diesem Alter bereits solch eine Sehhilfe in die Augen einführt. Daher ist es noch immer die Brille, die das wichtigste Hilfsmittel darstellt.
Kontaktlinsens werden nicht pauschal von der Krankenkasse übernommen
Bei Kontaktlinsen handelt es sich um ein Pflegemittel. Dieses wird leider nicht von der Krankenkasse bezuschusst. Daher sollte jeder, der auf diese Sehhilfe zurückgreifen möchte, auch das passende Geld haben. Diese Sehhilfe muss aber nicht zwingend beim Optiker gekauft werden. Sollen damit jedoch besondere Probleme der Augen wie etwa Astigmatismus beglichen werden, dann ist es unverzichtbar zum Optiker zu gehen und sich dort beraten zu lassen.
Mit Kontaktlinsen wird ein tolles Hilfsmittel gekauft, das äußerlich quasi unsichtbar ist. Ein klarer Vorteil gegenüber der Brille. Heute ist aber eine Brille überhaupt nichts schlimmes mehr und gilt wohl eher als modisches Accessoire. Brillen werden bei Kindern von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen muss jedoch viel Geld eingeplant werden um die Brille erstellen zu lassen.
Fazit: Liegt keine zusätzliche Sehbeeinträchtigung wie etwa ein Astigmatismus vor, und hat sich die Sehschärfe nicht über einen relativ hoch angesetzten Schwellenwert in kurzer Zeit (binnen eines Jahres) verändert, so sehen die Chancen auf Übernahme der Kosten seitens der Krankenkassen schlecht. Bei unter 18-Jährigen ist hingegen je nach Krankenkasse noch eine Bezuschussung möglich.